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Auslegeordnung zur Politik der frühen Kindheit und zur Rolle des Bundes
Ziel der Politik der frühen Kindheit ist es, Kindern eine möglichst sichere, gesunde und chancengerechte Entwicklung zu ermöglichen. An seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 hat der Bundesrat einen Bericht verabschiedet, in dem er erstmals eine Auslegeordnung zu den staatlichen Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden vornimmt.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) setzte für die Erarbeitung des Berichtes eine Arbeitsgruppe mit Vertretenden aller drei staatlichen Ebenen ein und stützte sich auf wissenschaftliche Studien und weitere Publikationen.
In der Arbeitsgruppe waren die zuständigen Bundesstellen (BAG, BAK, BASPO, BFS, BSV, EBGB, SEM, SBFI), die betroffenen interkantonalen Konferenzen (EDK - in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik SZH, GDK, SODK, KdK) sowie der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband vertreten
 
 
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