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VS: Mehr Rechte für Menschen mit Behinderung
Der Kanton Wallis legt mit seiner neu entworfenen Kantonsverfassung den Grundstein für die in Bezug auf Menschen mit Behinderungen wohl progressivste Kantonsverfassung der Schweiz. Am 25. April 2023 hat der Walliser Verfassungsrat den Entwurf mit 87 zu 40 Stimmen verabschiedet. Bemerkenswert ist insbesondere, dass der Verfassungsentwurf in Art. 43 keine Einschränkung der politischen Rechte aufgrund einer Behinderung mehr vorsieht. Komplett neu ist zudem der Art. 16 zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen. In diesem Artikel wird unter anderem das Recht auf angemessene Vorkehrungen für die Ausübung der Grundrechte festgeschrieben. Der Entwurf wurde nun dem Staatsrat übergeben. Das nächste Wort hat das Volk.
 
 
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