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Hochschulstudium trotz Beeinträchtigung
Alle sollen die Chance haben, an einer Hochschule zu studieren. Körperliche oder psychische Beeinträchtigungen, Behinderungen oder chronische Erkrankungen dürfen kein Hemmnis für einen Hochschulabschluss sein. Die Gleichstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen im Bildungswesen ist zudem gesetzlich verankert. Menschen mit Beeinträchtigungen sollen gleichberechtigten Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung erhalten – das ist sogar gesetzlich verankert.  
Die Website swissuniability.ch informiert interessierte Personen ausführlich über das Thema «Studium mit Behinderung» und zeigt konkrete Handlungsmöglichkeiten seitens der Studierenden, aber auch seitens der Hochschulen auf.
 
 
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