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Mitsprache von Menschen mit Behinderungen in politischen Prozessen
Die Behindertenrechtskonvention (BRK) verpflichtet die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderung in die Gesetzgebung oder Formulierung von Politiken, die sie betreffen, einzubeziehen. Die Mitsprache muss in allen Phasen eines solchen Prozesses gewährleistet sein. In der Schweiz ist diese Verpflichtung nur ungenügend umgesetzt, die Praxis bei Bund und Kantonen ist uneinheitlich.
In der vorliegenden Kurzstudie fasst das Schweizer Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) die Vorgaben der UNO-Behindertenrechtskonvention zur Beteiligung von Menschen mit Behinderung zusammen, erläutert den Anwendungsbereich und präsentiert in vier Bereichen Empfehlungen.
 
 
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