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GE: Stimm- und Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderungen
Als erster Kanton überhaupt gewährt Genf allen Menschen mit Behinderungen das Stimm- und Wahlrecht. Die Genferinnen und Genfer haben mit 74,77 Prozent Ja-Stimmen das obligatorische Referendum zu den politischen Rechten angenommen. In Genf dürfen nun auch Menschen unter umfassender Beistandschaft wählen und stimmen. Es ist der erste Kanton, der seine Kantonsverfassung den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention anpasst, auf Bundesebene und in allen anderen Kantonen ist ein Teil der Menschen mit Behinderungen weiterhin von den politischen Rechten ausgeschlossen. 
 
 
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