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Der Bundesrat erarbeitet einen indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative
Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» zur Ablehnung. Dies hat er am 20. Dezember 2024 beschlossen. Er will aber dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag unterbreiten, um den Anliegen der Initiative rascher und konkreter Rechnung zu tragen. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis Ende Mai 2025 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Er hat das EDI ausserdem damit beauftragt, noch vor dem Herbst 2025 den Handlungsbedarf für eine mögliche nächste IV-Revision darzulegen.
 
 
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