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Begriffe und Rechtsgrundlagen

Für Menschen mit Behinderung besteht ein Rechtsanspruch auf Massnahmen für die Vermeidung bzw. Beseitigung der behinderungsbedingten Nachteile, sprich: auf Massnahmen zum Nachteilsausgleich. Sie betreffen die Bildung und die Arbeitswelt, d.h. Bereiche, in welcher die erbrachte Leistung zählt. Die Massnahmen umfassen individuelle, verhältnismässige Anpassungen der Lern- und Prüfungsbedingungen bzw. der Arbeitsbedingungen, die für die Teilhabe betroffener Menschen erforderlich sind, auch wenn die Umweltbedingungen zugänglich/ barrierefrei sind – oder wenn die Zugänglichkeit/ Barrierefreiheit der Umwelt (noch) nicht gewährleistet ist. Der Nachteilsausgleich ist ein wichtiges Instrument für die Umsetzung der inklusiven Bildung.
Der Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich basiert auf drei zentralen Rechtsgrundlagen: die UN-Behindertenkonvention (BRK), die Bundesverfassung (BV) und das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG). Ausserdem bestehen Bestimmungen in weiteren Bundesgesetzen wie z.B. das Berufsbildungsgesetz (BBG), das Weiterbildungsgesetz (WBG). Kantonale Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen zu Nachteilsausgleich (siehe Informationen der Kantone) können die zentralen Grundlagen ergänzen, sie dürfen aber zu keiner Einschränkung des Rechtsanspruchs auf Nachteilsausgleich führen.

Im vorliegenden Dokument (PDF) finden Sie wichtige Rechtsbegriffe rund um den Nachteilsausgleich sowie die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen für die verschiedenen Bildungsstufen. Zudem werden Quellen und weiterführende Informationen zu den rechtlichen Verweisen zum Thema aufgeführt.