Übergang Schule Berufsbildung
Der Übergang von der obligatorischen Schulzeit zur Sek2-Stufe (berufliche Grundbildung, Sekundarschule) entspricht einer der kritischen Phasen der Ausbildungszeit. Deshalb sind auf nationaler Ebene Bemühungen im Gang, um angemessen auf die entsprechenden Probleme reagieren zu können.
Gemäss dem Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) sind die Kantone verpflichtet, Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz für die berufliche Grundbildung und ohne Zugang zur Schulbildung auf Sek2-Stufe (Gymnasium, Fachmittelschule, Berufsfachschule, Handelsmittelschule) Übergangsangebote anzubieten. Diese Angebote sollen die Jugendlichen auf die berufliche Grundbildung vorbreiten und ihre Chancen auf dem Lehrstellenmarkt erhöhen.
Diese Brückenangebote unterscheiden sich in den einzelnen Kantonen im Niveau und in Bezug auf die praktische resp. theoretische Ausrichtung stark voneinander. Die Angebote umfassen Schulische Brückenangebote, Integrationskurse, Vorlehren oder Vorkurse. Informationen sowie eine Auswahl an Brückenangeboten finden sich unter Berufsberatung.ch sowie bei IDES.
Der Zuständigkeitsbereich sowie die Finanzierung dieser Brückenangebote sind je nach Kanton unterschiedlich geregelt. In einzelnen Kantonen liegt dieser auf der Stufe Sek1, in anderen auf der Stufe Sek2. Einige Brückenangebote wiederum werden von der Arbeitslosenversicherung angeboten und finanziert (Motivationssemester).