Themen

Unterstützungsmassnahmen

Im Rahmen der beruflichen Grundbildung werden für Jugendliche mit besonderem Bildungs- und Entwicklungsbedarf diverse Unterstützungsmassnahmen angeboten.

Stützkurse

Leistungsschwächeren Lernenden bieten die Berufsfachschulen nach Möglichkeit Stützkurse zur Vertiefung des Pflichtstoffs an.

Individuelle Begleitung

Die individuelle Begleitung richtet sich an Jugendliche, deren Lernerfolg durch Schwierigkeiten aus unterschiedlichsten Gründen und verschiedenen Schweregrades beeinträchtigt ist. Mit einer individuellen Begleitung werden die Jugendlichen unterstützt, ihre persönlichen Kompetenzen so weit zu entwickeln, dass sie aus eigenen Kräften den Anforderungen von Gesellschaft, Wirtschaft und Bildung zu entsprechen vermögen und sich entfalten können. Das Förderangebot ist explizit für Lernende der zweijährigen beruflichen Grundbildung vorgesehen.

Verlängerung der Ausbildungsdauer

Die zweijährige Grundbildung kann für Personen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderung um ein Jahr verlängert werden.

Case Management

Mit dem Verfahren «Case Management» werden Massnahmen für Jugendliche getroffen, deren Einstieg in die Berufswelt stark gefährdet ist. Ziel des Case Managements ist das Erlangen einer erfolgreichen Berufsbildung der Jugendlichen. Um dies zu erreichen, werden insbesondere die Hilfe zur Selbsthilfe für gefährdete Jugendliche gesteigert sowie die Effizienz durch Abstimmung der Aktivitäten aller Beteiligten erhöht. Das Case Management Berufsbildung wird von den Kantonen umgesetzt. Adressen mit den kantonalen Kontaktstellen für das Case Management befinden sich hier.

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