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Sonderpädagogisches Angebot

Das Angebot an Massnahmen für die Unterstützung und Förderung von Menschen mit besonderem Bildungsbedarf ist breit und vielfältig. Für die Altersspanne von 0 bis 20 Jahren haben sich die Kantone in der Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Sonderpädagogik-Konkordat) auf ein Sonderpädagogisches Grundangebot geeinigt.

Es umfasst Beratung und Unterstützung, heilpädagogische Früherziehung, Logopädie, Psychomotorik, sonderpädagogische Massnahmen in einer Regelschule oder in einer Sonderschule, sowie Betreuung in Tagesstrukturen oder stationäre Unterbringung in einer sonderpädagogischen Einrichtung.

Unter Beratung versteht man die sporadische Intervention oder punktuelle Hilfestellung für Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf und für ihr Umfeld (Lehr- und Fachpersonen, Klasse, Familie, usw.) durch Fachkräfte mit entsprechender Spezialisierung, insbesondere im Behinderungsbereich.

Eine Unterstützungsintervention erfolgt im Rahmen der Heilpädagogischen Früherziehung und des Unterrichts für Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf durch Fachkräfte mit entsprechender Spezialisierung, insbesondere im Behinderungsbereich.

Weitere Informationen zum sonderpädagogischen Grundangebot finden sich auf den folgenden Seiten:

Im Rahmen des sonderpädagogischen Grundangebots sorgen die Kantone für die Organisation notwendiger Transporte und übernehmen deren Kosten für Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung den Weg zwischen Wohnort, Schule und/oder Therapiestelle nicht selbstständig bewältigen können.

Die Kantone sind frei, weitere Angebote in das sonderpädagogische Grundangebot aufzunehmen.

Das sonderpädagogische Grundangebot kann in nichtverstärkter und in verstärkter Form vorkommen.

Verstärkte Massnahmen zeichnen sich gemäss Art. 5 des Sonderpädagogik-Konkordats durch einzelne oder alle der folgenden Merkmale aus:

  • lange Dauer,
  • hohe Intensität,
  • hoher Spezialisierungsgrad der Fachpersonen sowie
  • einschneidende Konsequenzen auf den Alltag, das soziale Umfeld oder den Lebenslauf des Kindes oder des Jugendlichen.

Die Kantone bestimmen, welches Angebot in welcher Quantität als verstärkt gilt.