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Entwicklung des SAV

Ausgangslage

Während Jahrzehnten war die Invalidenversicherung (IV) an der Mitfinanzierung der Sonderschulung beteiligt. Die Massnahmen der Sonderschulung wurden von der IV mittels medizinisch definierter Kriterien festgelegt.

Mit Inkrafttreten der NFA zog sich die IV aus der Sonderschulfinanzierung zurück. Seit dem 1. Januar 2008 sind allein die Kantone in finanzieller und fachlicher Hinsicht für die Sonderpädagogik zuständig. Für die beigetretenen Kantone bildet die «Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik» (Sonderpädagogik-Konkordat) der Schweizerischen Konferenz der Erziehungsdirektoren (EDK) die rechtliche Grundlage dieser Regelung. Seit dem Inkrafttreten des Sonderpädagogik-Konkordates am 1. Januar 2011 sind die Kantone auch für die Anordnung von «verstärkten Massnahmen» im Bereich der Sonderschulung zuständig. Um die Anordnung von verstärkten Massnahmen zu regeln, wird in Artikel 6 des Sonderpädagogik-Konkordats die Entwicklung eines «standardisierten Abklärungsverfahrens» (SAV) gefordert. Dieses Verfahren dient zur Prozesssteuerung der Ermittlung des individuellen Bedarfs von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf.

Entwicklung des SAV 2011

Die theoretische und empirische Entwicklung des SAV 2011 erfolgte im Auftrag der EDK in den Jahren 2006 bis 2009 durch Judith Hollenweger (PHZH), Peter Lienhard (HfH) und später auch durch Patrick Bonvin (HEP Vaud). Zur Erprobung des Instruments arbeitete das dreiköpfige Expertenteam vor allem eng mit den Kantonen, aber auch mit den Verbänden zusammen. Die Plenarversammlung der EDK verabschiedete das SAV 2011 am 17. Juni 2010. Seit Herbst 2011 wurde den Kantonen ein Prototyp des SAV mit dem Ziel zur Verfügung gestellt, dieses zu evaluieren und weiter zu optimieren.

Evaluation und Überarbeitung des SAV 2011

Die Evaluation des Prototyps des SAV (SAV 2011) wurde zwischen 2012 und 2014 durch das SZH in Zusammenarbeit mit dem Generalsekretariat der EDK und der von der EDK mandatierten Begleitgruppe in einer grossflächigen Umfrage durchgeführt. Sie erfolgte zum einen auf Basis einer Online-Befragung der kantonalen Kontaktpersonen (Entscheidungsinstanzen) und der Abklärungsstellen (Anwender). Zum anderen beruhte sie auf einer Anhörung der nationalen Dachverbände der Lehrpersonen, der Institutionen für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung sowie der Erziehungsberechtigten. Der Begleitgruppe oblagen die Interpretation der Evaluationsergebnisse und die daraus abgeleiteten Optimierungen im Hinblick auf die neue SAV-Version 2014. Für die Umsetzung dieser Optimierungen konnte in Teilbereichen wiederum das dreiköpfige Expertenteam Hollenweger, Lienhard und Bonvin beigezogen werden.

SAV 2014

Als Ergebnis  des mehrjährigen Entwicklungs-, Evaluations- und Optimierungsprozesses resultierte das SAV 2014: Eine Handreichung (mit ausführlichen Erläuterungen zur Anwendung des Verfahrens und zur Verwendung der ICF-Items) sowie detaillierte Anweisungen zur Programmierung des elektronischen SAV. Diese Programmierungsanweisungen sind einerseits für diejenigen Kantone da, welche noch kein elektronisches SAV haben und dieses von Grund auf neu programmieren müssen. Andererseits dienen die Programmierungsanweisungen denjenigen Kantonen - welche bereits über ein elektronisches SAV verfügen - dazu, die per Ende 2014 vorgenommenen inhaltlichen Änderungen in ihr bestehendes Tool zu integrieren. 

Das SAV 2014 wurde Ende Oktober 2014 von der Plenarversammlung der EDK verabschiedet und steht seither den Kantonen zur Verfügung. Mit der Inkraftsetzung des Sonderpädagogik-Konkordates führen nicht nur die beigetretenen Kantone das SAV 2014 ein, sondern auch mehrere Nicht-Beitrittskantone. Die Mehrheit letztgenannter Kantone hat sich dazu entschieden, das Verfahren ebenfalls zu nutzen.