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Barrierefreiheit und Accessibility-Richtlinien

Wenn Menschen gar nicht oder nur mit Mühe und grossem Aufwand digitale Informationen wahrnehmen und verstehen können, dann sind sie benachteiligt und ihre Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen ist erschwert. Das kann der Fall sein, wenn  eine Funktionseinschränkung, zum Beispiel im visuellen, auditiven oder kognitiven Bereich, sich auf die Aufnahme und Verarbeitung von Informationen auswirkt. In Bezug auf die Bedienung von ICT spielt auch die motorische Funktionsfähigkeit eine wichtige Rolle. Deshalb sollten die ICT für alle Menschen «barrierefrei» zugänglich sein.

Die Accessibility umfasst die Initiativen und Massnahmen, mit denen der Zugang aller Menschen zu den Informations- und Kommunikationstechnologien erreicht werden soll. Es geht um die Beseitigung technischer, rechtlicher und anderer «Barrieren», welche bestimmten Menschen die Nutzung von ICT erschweren. Dazu zählen insbesondere Menschen mit Behinderung und ältere Menschen.

Die gesetzliche Verankerung der digitalen Barrierefreiheit als eine der Hauptvoraussetzungen für die Realisierung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung hat dazu geführt, dass diese Thematik von mehreren privaten und staatlichen Organisationen behandelt wird. Die Sensibilisierung der Dienstleistungsanbietenden im Bereich ICT und die Entwicklung von Standards und Richtlinien für die Sicherstellung der Barrierefreiheit stehen im Zentrum der Bemühungen – wie die nachfolgenden Beispiele zeigen.

Allgemeine Informationen

  • Das Eidgenössische Departement des Innern führt einige spezifische Angebote auf, die es Menschen mit sensorischen Behinderungen ermöglichen, Kommunikationsprobleme zu vermindern und vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
  • Die Website Einfach Barrierefrei präsentiert eine gut verständliche Übersicht zur Thematik. Zum Einstieg lohnt es sich zum Beispiel die Unterseite «Barrierefreiheit verstehen» zu lesen.
  • Die von der Bundesverwaltung verwendete Accessibility Checkliste ist online verfügbar.
  • Ein Leitfaden zur Gestaltung von einfachen Internet-Benutzeroberflächen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen kann in vier Sprachen bei Einfach Surfen kostenlos bezogen werden.
  • Ein Nachrichtendienst in einer einfachen, korrekten und verständlichen Sprache – mit einem Wörterbuch in leichter Sprache. 
  • Die Initiative We have web accessibility in mind bietet Informationen und Unterstützung für die Realisierung von barrierefreien Webinhalten. 
  • Die Schweizerische Stiftung zur behindertengerechten Technologienutzung Zugang für alle hat sich in der Schweiz zum Kompetenzzentrum im Bereich Accessibility entwickelt.
  • Das ICT-Accessibility Lab ist federführend im Bereich Forschung und Entwicklung von ICT für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung.  
  • DAISY ist eine Organisation mit langjähriger Erfahrung in der Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit von Informationen, die auch ein spezifisches Angebot hat, nämlich das DAISY-Standard. DAISY steht für Digital Accessible.
  • leserlich.info befasst sich mit Kommunikationsdesign für Menschen mit und ohne Sehbehinderung. Die Empfehlungen wurden im Rahmen des Projektes "Inklusives Design" des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) entwickelt.
  • Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit wurde in Deutschland 2016 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts errichtet. Die Fachstelle soll die Behörden und Verwaltungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit beraten und unterstützen. Sie hat eine grosse Expertise zur digitalen Barrierefreiheit und zum Gestalten von barrierefreien Online-Konferenzen.

Standards und Richtlinien

  • Eine umfassende Sammlung von Ressourcen einschliesslich die internationalen Accessibility-Standards und Richtlinien für Web-Entwickler, Behörden und Benutzende befindet sich auf der Website European Agency.
  • Der Bund hat mit den Verwaltungsrichtlinien P028 die Umsetzung der Barrierefreiheit in der zentralen Bundesverwaltung detailliert geregelt.
  • Um die Realisierung der Barrierefreiheit auf Ebene Kantone, Gemeinden und weiteren Bereichen der öffentlichen Hand zu fördern und zu beschleunigen, hat der Verein eCH den Accessibility-Standard eCH-0059 verabschiedet.

Barrierefreie Lehr- und Lernmittel

Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in integrativen Bildungssettings setzt unter anderem barrierefreie Lehrmittel und Lernmaterialien voraus. Diesbezüglich besteht noch immer Handlungsbedarf, wie die ersten zwei Artikel unter Literatur bei Weitere Informationen aufzeigen.

Darum hat das SZH einen Orientierungsrahmen zu den digitalen Lehr- und Lernressourcen in Universal Design (UD) erstellt, um das Potenzial der digitalen Medien für die Entwicklung von flexibel anpassbaren und barrierefreien Lehrmitteln zur Differenzierung im Unterricht aufzuzeigen. Weiter Informationen finden Sie hier.

Die Interkantonale Lehrmittelzentrale ILZ hat die bisher in der Deutschschweiz angepassten Lehrmittel in einem Verzeichnis catalonia access zusammengestellt.

Die Lage scheint allerdings komplex zu sein, dies zeigen sowohl die Machbarkeitsstudie «Barrierefreie elektronische Lehrmittel im ePub 3 Format» der Fachstelle Zugang für Alle als auch die ICT-Projekte der European Agency.

Das Folgeprojekt Accessibility Goes Mainstream / Barrierefreie elektronische Lehrmittel im EPUB 3 (EDUPUB) – Format schliesst an die im Jahr 2014 erarbeitete Machbarkeitsstudie an und will im Pilotversuch vorzeigen, dass moderne Technologien und Mainstream-Standards für elektronische Publikationen sowohl den Ansprüchen von Lernenden mit bzw. ohne eine Beeinträchtigung gerecht werden können.

Es existieren in der Schweiz Fachstellen, welche die üblichen Lehrmittel der Regelschule und die Lernmaterialien sehbehinderungsspezifisch aufbereiten, zum Beispiel: