Diplomanerkennung
Anerkennung ausländischer Diplome
Seit Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union dürfen sich Personen im EU-Raum überall da zur Ausübung ihrer Berufstätigkeit niederlassen, wo sie es wünschen. Die ausländischen Abschlüsse in der Heil- und Sonderpädagogik unterscheiden sich zum Teil wesentlich von den Schweizer Abschlüssen. Reglementierte Berufe müssen deshalb dem Schweizer Standard entsprechen. Personen mit ausländischem Diplom können bei einer Anstellung im Bereich Heil- und Sonderpädagogik bei der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) ein Gesuch auf Gleichwertigkeitserklärung stellen. Die Überprüfung dieser Abschlüsse erfolgt durch die EDK für die Berufe Schulische Heilpädagogik, Heilpädagogische Früherziehung, Logopädie und Psychomotoriktherapie. Informationen zum Anerkennungsverfahren findet man auf der Website der EDK.
Für die Anerkennung ausländischer Diplome im Bereich Sozialpädagogik ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zuständig.
Sonderpädagoginnen/Sonderpädagogen aus Deutschland
In heil-, sonder- und sozialpädagogischen Berufen gab es in den letzten Jahren eine zunehmende Zahl an Stellensuchenden aus Deutschland. Berufsbezeichnungen sowie Tätigkeitsfelder zwischen den beiden Ländern unterscheiden sich zum Teil ziemlich stark. Das SZH hat in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ein Papier verfasst, welches Stellensuchenden aus Deutschland Informationen zur Ausbildung, den Tätigkeitsfeldern und der Diplomanerkennung im heil-, sonder- und sozialpädagogischen Bereich vermittelt.