Sonderschule
Schule der obligatorischen Bildungsstufe, die auf bestimmte Behinderungsformen oder Lern- und Verhaltensschwierigkeiten spezialisiert ist. Die Sonderschule nimmt ausschliesslich Kinder und Jugendliche auf, die aufgrund des standardisierten Abklärungsverfahrens zur Ermittlung des individuellen Bedarfs ausgewiesenen Anspruch auf verstärkte Massnahmen haben. Sie untersteht einem kantonalen Bewilligungsverfahren. Sie kann zusätzlich mit einem stationären Unterbringungsangebot oder mit einem Betreuungsangebot in Tagesstrukturen kombiniert sein.
(Quelle: EDK (2007). Einheitliche Terminologie für den Bereich der Sonderpädagogik)