Medizinische Massnahmen bei Kindern mit Geburtsgebrechen: Vergütung durch IV wird verbessert
Künftig kann die Invalidenversicherung bestimmte Mittel oder Gegenstände, die der Untersuchung oder Behandlung dienen, vergüten, auch wenn sie nicht im Leistungskatalog der Krankenversicherung aufgeführt sind. An seiner Sitzung vom 6. September 2023 hat der Bundesrat die Änderung der IV-Verordnung zur Vergütung von medizinischen Massnahmen durch die IV verabschiedet. Leistungen, die nicht im Leistungskatalog aufgeführt sind oder deren Kosten die festgesetzten Ansätze überschreiten, werden in der Praxis bereits heute von den IV-Stellen vergütet. Die Verordnung wird nun angepasst, um die Rechtskonformität zu gewährleisten.