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Bundesrat verabschiedet Bericht zur politischen Teilhabe von Schweizerinnen und Schweizern mit einer geistigen Behinderung
Dauernd urteilsunfähige Personen, die unter umfassender Beistandschaft stehen, werden in der Schweiz vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen. Diese Regelung entspricht nicht mehr vollumfänglich den gewandelten grund- und völkerrechtlichen Standards. Zu diesem Schluss kommt der Bericht «Politische Teilhabe von Schweizerinnen und Schweizern mit einer geistigen Behinderung», der vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2023 verabschiedet wurde.
Der Bundesrat erfüllt mit dem Bericht das Postulat 21.3296 Carobbio. Dieses fordert eine Auslegeordnung über mögliche Massnahmen, damit Menschen mit einer geistigen Behinderung uneingeschränkt an der Politik teilhaben können.
 
 
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