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7. Kann eine kognitive Beeinträchtigung Massnahmen des Nachteilsausgleichs nach sich ziehen?

Im Falle einer kognitiven Beeinträchtigung ist in der Regel eine Anpassung der Lernziele und somit des Lehr- und/oder Ausbildungsplans notwendig (siehe Frage 6). Die betroffenen Schülerinnen und Schüler folgen in diesem Fall einem individualisierten Lehrplan. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in seltenen Fällen eine kognitive Beeinträchtigung durch Massnahmen des Nachteilsausgleichs kompensiert werden kann.

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