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CH: Abgabe von Hilfsmitteln durch die IV und die AHV wird ausgebaut
Künftig finanziert die IV neben Mobilitätsassistenzhunden neu auch einen Kostenbeitrag an Epilepsiewarnhunde und Autismusbegleithunde. Dies ermöglicht den betroffenen Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmteres Leben. Weiter wird das Auszahlungsmodell für Dienstleistungen Dritter (z.B. Gebärdensprachedolmetschen) von einer monatlichen in eine jährliche Vergütung umgewandelt. In der AHV wird der Anspruch auf eine orthopädische Schuhversorgung ausgebaut: Neu leistet die AHV einen jährlichen Kostenbeitrag anstelle von bisher nur alle zwei Jahre. Mit den entsprechenden Änderungen der Verordnungen über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die IV (HVI) und die AHV (HVA) setzt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) auf den 1. Januar 2024 drei Motionen im Bereich der Hilfsmittel um.
 
 
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