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FR: Inkrafttreten des Reglements über die Sonderpädagogik
Nachdem der Staatsrat das Reglement über die Sonderpädagogik am 16. Dezember 2019 genehmigt hat, ist dieses am 1. Januar in Kraft getreten. Das neue Reglement konkretisiert und präzisiert das sonderpädagogische Angebot, die Aufgaben der zuständigen Instanzen, das Abklärungsverfahren, die Zusammenarbeit mit den Leistungsanbietern und den sonderpädagogischen Einrichtungen, die Finanzierung sowie die Rechtsmittel. Die Grundsätze sind bereits im gleichnamigen Gesetz verankert, das seit dem 1. August 2018 in Kraft ist. Das Angebot gilt nicht nur für Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schule, sondern auch für Kinder von Geburt an sowie für junge Erwachsene bis zum 20. Altersjahr. Der Erlass dieses Reglements bildet die letzte Etappe in der Umsetzung der 2008 in Kraft getretenen Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der Sonderpädagogik.
 
 
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