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Bundesgericht heisst Beschwerde einer Frau mit Behinderung gut
Eine Frau mit Behinderung wirft einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber des Kantons Genf Diskriminierung vor. Das Bundesgericht hebt nun die Tragweite der UN-Behindertenrechtskonvention in einer solchen Konstellation deutlich hervor. Es kommt zum Schluss, dass die Vorinstanz die Vorwürfe der Frau nicht genügend abgeklärt hat. Das kantonale Gericht muss nun erneut über die Bücher. Aus Sicht von Menschen mit Behinderungen und von Inclusion Handicap ein wichtiger Erfolg.
 
 
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