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EU: Sonderbericht 20/2023: Unterstützung von Menschen mit Behinderungen
Der Europäische Rechnungshof überprüfte, ob Menschen mit Behinderungen in den Mitgliedstaaten durch die Massnahmen der Europäischen Kommission wirksam unterstützt werden und ob die Kriterien der Mitgliedstaaten für die Zuerkennung des Behindertenstatus eine gegenseitige Anerkennung innerhalb der EU zulassen. Insgesamt gelangt der Hof zu dem Schluss, dass die praktischen Auswirkungen der EU-Massnahmen auf die Situation von Menschen mit Behinderungen in den Mitgliedstaaten begrenzt waren. In den letzten Jahren waren in der EU keine wesentlichen Verbesserungen in Bezug auf die Beschäftigungslücke bei Menschen mit Behinderungen oder das Armutsrisiko für Menschen mit Behinderungen – zwei der wichtigsten Gleichstellungsindikatoren auf EU-Ebene – zu verzeichnen. Der Hof geht davon aus, dass die Ergebnisse seiner Prüfung in die Halbzeitüberprüfung der Strategie 2021–2030 und der Unionsmittel für den Programmplanungszeitraum 2021–2027 einfliessen werden.
 
 
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