Bundesrat: Politische Rechte für Menschen mit Behinderungen stärken
Alle volljährigen Schweizerinnen und Schweizer sollen am politischen Leben teilnehmen und die Zukunft des Landes mitgestalten können. Dieser Grundsatz soll künftig auch für Menschen mit geistigen Behinderungen gelten, die heute vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Bundesrat und Parlament wollen damit die Selbstbestimmung der Betroffenen stärken. An seiner Sitzung vom 14. Oktober 2026 hat der Bundesrat die entsprechende Vernehmlassung für eine Änderung der Bundesverfassung (BV) sowie der dazugehörigen Gesetze eröffnet.