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15. Was wird unter Behinderung verstanden?

Die Definition von Behinderung ist geschichtlich geprägt.

Das medizinische bzw. individuelle Modell von Behinderung (19. Jahrhundert)
Das medizinische bzw. individuelle Modell betrachtet die Behinderung als Problem des Individuums, direkt verursacht durch eine Krankheit, ein Trauma oder ein anderes Gesundheitsproblem. Sie verlangt individualisierte Massnahmen im Bereich Pflege und technische Hilfsmittel, um die defizitären biologischen Funktionen bei der betroffenen Person wiederherzustellen bzw. bestmöglich zu kompensieren.

Das soziale Modell von Behinderung (70er Jahre)
Im Gegensatz dazu sieht das soziale Modell die Behinderung nicht als Problem der Person, sondern des sozialen Umfelds, indem sich die Person befindet. Behinderung wird als Resultat der Unangemessenheit der Gesellschaft im Hinblick auf die Eigenarten ihrer Mitglieder betrachtet. Die Behinderung verweist also auf alles, was zu Einschränkungen für die betroffenen Personen führt. Hierbei handelt es sich um individuelle Vorurteile, institutionelle Diskriminierung, nicht zugängliche öffentliche Gebäude, nicht benutzbare Verkehrsmittel, segregative Bildung, Exklusion erzeugende Arbeitsorganisationen usw. Gemäss diesem Modell obliegt es der Gesellschaft, sich weiter zu entwickeln, damit in ihrer Gesundheit beeinträchtigte Menschen nicht mehr behindert werden, oder genauer gesagt, über die gleichen Rechte und Möglichkeiten verfügen wie alle anderen Menschen.

Interaktives oder bio-psycho-soziales Modell von Behinderung (aktuell)
Das Modell der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der WHO und das Modell PPH (Processus de production du handicap/Prozess der Erzeugung von Behinderung) wurden als Reaktion auf die traditionellen Ansätze entwickelt, die je einen spezifischen Aspekt in den Vordergrund stellen. Die aktuellen Modelle versuchen, bei der Definition der Behinderung sowohl den individuellen wie auch den umweltbezogenen Faktoren Rechnung zu tragen.
Im Zentrum des ICF-Modells von Behinderung steht das komplexe Zusammenspiel von Körperfunktionen und der Fähigkeit, Aktivitäten auszuüben und in verschiedenen Lebensbereichen teilzunehmen. Die EDK-Terminologie greift auf die ICF-Definition zurück.

In Rechtserlassen wird Behinderung u.a. folgendermassen definiert:

Definition Behinderung anhand des BehiG
Im BehiG betrifft der Begriff Mensch mit Behinderung (Behinderte, Behinderter) eine Person, der es eine voraussichtlich dauernde körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung erschwert oder verunmöglicht, alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen, sich fortzubewegen, sich aus- und fortzubilden oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben (BehiG Art. 2, Abs. 1).

Definition Behinderung der UN-BRK
Der Begriff Menschen mit Behinderungen umfasst Menschen mit langfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesschädigungen, die sie im Zusammenwirken mit verschiedenen Barrieren daran hindern können, gleichberechtigt mit anderen uneingeschränkt und wirksam an der Gesellschaft teilzunehmen (UN-BRK Art. 1).

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