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14. Was sind die Unterschiede zwischen verstärkten und nicht verstärkten Massnahmen?

Verstärkte Massnahmen werden durch das Standardisierte Abklärungsverfahren oder durch eine gleichwertige Abklärung angeordnet. Sie zeichnen sich durch bestimmte oder alle folgenden Kriterien aus:

  • lange Dauer
  • hohe Intensität (Frequenz)
  • hohe Spezialisierung der Fachkräfte
  • einschneidende  Konsequenzen auf den Lebenslauf im Alltag und sozialen Umfeld.

Nicht-verstärkte Massnahmen werden in der Regel aufgrund eines Schulischen Standortgesprächs, eines Runden Tisches oder eines ähnlichen Verfahrens eingeleitet. Sie sind charakterisiert durch bestimmte oder alle folgenden Kriterien:

  • eingeschränkte Dauer (z.B. weniger als 1 Jahr)
  • geringe Intensität (z.B. 1 Stunde pro Woche)
  • Standardausbildung der Fachkräfte (z.B. nicht zwingend EDK-anerkanntes Diplom im Bereich der Sonderpädagogik oder der pädagogisch-therapeutischen Berufe)
  • keine einschneidenden Konsequenzen auf den Lebenslauf im Alltag und sozialen Umfeld (z.B. wohnortsnahe Schulung, Berufswahl wird nicht eingeschränkt).

Die Grenze zwischen verstärkten und nicht verstärkten Massnahmen wird in den kantonalen Konzepten für die Sonderpädagogik durch bestimmte Schwellen definiert (z.B. Betreuungsdauer oder Anzahl Stunden, damit eine Massnahme als verstärkt gilt).

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