ZH: Zulassung zur pädagogischen Hochschule mit Sehbehinderung
Die Pädagogische Hochschule Zürich muss nach einem Entscheid des Verwaltungsgerichts eine Frau mit einer Sehbehinderung zum Studium zulassen. Wie im Urteil ersichtlich ist, können Menschen mit einer Sehbehinderung nach Ansicht des Gerichts mit Unterstützung einer Assistenz auch an Primarschulen unterrichten. Ob eine Schule die Frau anstellen wolle, sei letztlich die Entscheidung der Schule. Der Entscheid, die Frau nicht zum Studiengang zuzulassen, sei jedoch diskriminierend und verfassungswidrig, urteilten die Richter und folgten damit dem Entscheid der Vorinstanz.