BL: Der Ausgleich von Benachteiligungen bei Leistungstests ist ein Recht
Alex ist ein Jugendlicher mit Verbaler Entwicklungsdyspraxie (VED) und besucht die Sekundarschule. Wie alle Schüler:innen der Region absolviert er in der 2. Klasse der Sekundarstufe den obligatorischen «Check S2». Dieser standardisierte Leistungstest ist für die Lehrstellensuche von grosser Bedeutung. Trotz seiner Verbalen Entwicklungsdyspraxie (VED) mit sekundärer Dyslexie erhält Alex für den Test keine Zeitverlängerung. Als Grund werden technische Gründe angeführt. Er ficht diese Ablehnung gerichtlich an. Der Regierungsrat hielt fest, dass eine technische Lösung gefunden werden muss, damit der Zeitzuschlag gewährt werden kann. Das für die Entwicklung des Tests zuständige Unternehmen muss beauftragt werden, eine technische Lösung zu erarbeiten. Im Ergebnis führt der Entscheid des Regierungsrats dazu, dass der Anspruch auf Nachteilsausgleich von Schüler:innen im Bildungsraum Nordwestschweiz künftig auch bei den standardisierten Leistungstests («Checks») gewährt werden muss.