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Bundesgericht entscheidet zugunsten einer Studentin mit Dyslexie
Nach intensiver Beratung hat das Bundesgericht am 07.05.2024 die Beschwerde von Marion Vassaux gegen die Universität Bern gutgeheissen und an das Verwaltungsgericht des Kantons Bern zurückgewiesen. Die Universität hatte der jungen Frau mit Dyslexie beim Numerus clausus für das Studium der Veterinärmedizin einen Zeitzuschlag verweigert. Dies ist nicht nur ein wichtiger Etappensieg für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und für ihre Organisationen, sondern auch eine Bestätigung für den grossen Mut und das Engagement der Beschwerdeführerin, die dieses Verfahren initiiert hat.
 
 
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